
Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag ist in der GuV-Rechnung als Ertrag aus der Kapitalherabsetzung gesondert, und zwar hinter dem Posten Entnahmen aus Gewinnrücklagen , auszuweisen. Einstellung in die Kapitalrücklage ist nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gesondert auszuweisen. Im Lagebericht ist ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ausweis-der-kapitalherabsetzung/au
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